Selbsthilfegruppen & grundlegende Infos

Online Meetings des Bundesverband PostVac e.V.

Regelmäßige kostenfreie Treffen zur Unterstützung und Information der Betroffenen per Zoom.

Komm ins Team und mach mit!

Menschen, die nach einer Impfung dauerhaft leiden, brauchen mehr Unterstützung, als die eingeschränkte und meist privat zu tragende medizinische Versorgung bieten kann.

Impfgeschädigte brauchen Gemeinschaft. Wir fördern die Gründung von Selbsthilfegruppen, begleiten diese fachkundig auf ihrem Weg und integrieren sie in ein bundesweites Netzwerk, das Wissen, Erfahrung und Solidarität bündelt.

So unterstützen wir Deine Gruppe

• Gründung & Organisation:

Schritt-für-Schritt-Leitfäden, Best-Practice-Workshops und persönliche Mentoren.

• Geeignete Räume:

Vermittlung kostengünstiger oder kostenfreier Räumlichkeiten dank unseres Partner-Netzwerks.

• Finanzierung:

Beratung zu Fördermitteln, Spendenakquise und Budgetplanung – damit Ihre Gruppe auf soliden Füßen steht.

• Wachstum & Sichtbarkeit:

PR- und Social-Media-Support, Schulungen zur Mitgliedergewinnung, Einbindung in nationale Kampagnen
des Bundesverband PostVac e.V.

• Vernetzung im Verband:

Zugang zu Experten, Austausch mit anderen Gruppen, bundesweite Veranstaltungen und Fortbildungen.

Stärke den Veband auch durch Deine Teilnahme.

Ob Du eine neue Gruppe gründen oder eine bestehende stärken möchtest – wir sind an Deiner Seite.

Kontaktiere uns jetzt und werde Teil eines wachsenden Selbsthilfe-Netzwerks für PostVac-Betroffene.

Das PostVac-Syndrom, oder LongCovid (nach Impfung) - ein medialer Begriff für Impfschäden

Post-Vac-Syndrom / „Long Covid nach Impfung“

Unter „Post-Vac“ werden verschiedene, länger anhaltende Beschwerden verstanden, die zeitlich nach einer COVID-19-Impfung auftreten und den Symptomen eines Long- oder Post-Covid ähneln (z. B. Fatigue, POTS, Konzentrations- und Muskelschmerzen u.a.).
Die Impfung moduliert das Immunsystem, daher kann auch eine kurz nach Impfung erworbene Infektion bereits die Grundlage für einen Impfschaden bilden, dies möchte man nur zu gerne dem Thema LongCovid alleine zuschreiben, um Rechtsansprüche die daraus erwachsen in Abrede zu stellen.

Eine international einheitliche Falldefinition für "PostVac" fehlt bisher; das Paul-Ehrlich-Institut weist darauf hin, dass „Post-Vac“ (anders als Long-Covid) bislang kein klar abgegrenztes Krankheitsbild ist und ein kausaler Zusammenhang zur Impfung in den meisten Fällen noch nicht belegt werden kann.

Eine erstaunliche Festlegung, da das PEI für die Feststellung von Impfschäden gar nicht zuständig ist. Das PEI bewertet nur Risikosignale, die bekanntermaßen massiv untererfasst sind und die veröffentlichten Sicherheitsberichte leiden an eklatanten und systematischen Mängeln.

Warum ein „Impfschaden“ keine medizinische Diagnose ist ?!

„Impfschaden“ klingt zwar nach ärztlicher Feststellung, ist aber ein rein juristischer Begriff des deutschen Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Ärzte dokumentieren lediglich Symptome oder Verdachtsfälle; ob daraus ein „Impfschaden“ wird, entscheiden die zuständigen Versorgungsbehörden in den Bundesländern nach einem rechtlichen Prüfverfahren. Dabei berufen diese sich wiederum auf Erhebungen des PEI, welches nicht zuständig ist und schon beginnt ein Kampf gegen
Windmühlen, da betroffene Patienten und viele Ärzte von den Details gar keine Kenntnis haben.

Juristische Definition (§ 2 Nr. 11 IfSG)

Ein Impfschaden ist die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung; er umfasst auch Fälle, in denen Dritte durch einen Impfstoff mit vermehrungsfähigen Erregern geschädigt werden.

Folgen und Ansprüche (§§ 60 ff. IfSG, Bundesversorgungsgesetz)

  • Versorgung statt Behandlung: Wer einen anerkannten Impfschaden erleidet, erhält Versorgungsleistungen (z. B. Heil- und Krankenbehandlung, Renten, Hinterbliebenen­versorgung) nach den Regeln des Bundes­versorgungs­gesetzes, nicht „Schmerzensgeld vom Arzt“. Schmerzensgeld ist eine zivilrechtliche

    Thematik, zu der wir ebenso Auskünfte geben. Die Beweisfragen im Zivilrecht sind andere, wie die im sozialen Entschädigungsrecht.

  • Voraussetzungen im sozialen Entschädigungsrecht:

    1. Öffentlich empfohlene oder vorgeschriebene Impfung (COVID-19-Impfung sind darin gesondert eingeschlossen).

    2. Kausalität: Es muss wahrscheinlich sein, dass die Impfung die über­schießende Schädigung verursacht hat – reine zeitliche Nähe genügt nicht!

    3. Antragspflicht: Betroffene stellen einen Antrag bei der jeweils zuständigen Landes­behörde (Versorgungs­amt); dort wird medizinisches Material bewertet und in der Regel eine versorgungsärztliche Stellungnahme abgegeben.

      Hier ist es wichtig zu erkennen, dass die Versorgungsbehörde sprichwörtlich der Kassenhüter der Bundesländer ist und entsprechend agiert. Die Details besprechen wir hierzu gerne in einem individuellen Beratungsgespräch. Wir raten dringend davon ab, pauschale Datenschutzfreigaben zu erteilen. Lassen Sie sich gerne bei uns beraten!

Kurz gesagt:

Post-Vac beschreibt momentan nur ein mögliches Beschwerdebild nach einer Impfung, während „Impfschaden“ ein gesetzlich definierter Status ist, der nach amtlicher Prüfung Ansprüche auf soziale Entschädigung auslöst. Ein ärztlicher Befund kann ein wichtiger Baustein dafür sein – die rechtliche Anerkennung erfolgt jedoch durch die Behörden und dafür benötigt man entsprechendes Fachwissen.

Der Beginn ist mit dem sog. Primärschaden, einer der üblichen Impfreaktion übersteigenden Reaktion auf die Impfung. Die "üblichen Impfreaktionen" werden von der STIKO am Robert-Koch-Institut festgelegt und veröffentlicht.

Dabei sind z.b. Rötung und Schmerzen an der Einstichtstelle für 1-3 Tage oder Kopfschmerzen 1-3 Tage eine übliche Impfreaktion. Das bedeutet das Kopfschmerzen über eine Woche und länger definitiv eine meldepflichtige übersteigende Impfreaktion sind. Damit haben sich offenbar viele nicht auseinandersgesetzt und Ärzte wurden systematisch unterinformiert und haben sich selbst kaum über die Meldepflichten informiert.

Die offiziell durch die STIKO festgelegten Nebenwirkungen sind:

· Lokale Reaktionen für 1–3 Tage (gelegentlich länger): Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle.

· Systemische Reaktionen für 1–3 Tage: Fieber < 39,5 °C (rektal gemessen), Kopf‑ und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe sowie Schwellung regionaler Lymphknoten.

· Impfkrankheitsähnliche Symptome nach Lebendimpfstoffen bis zu drei Wochen nach Verabreichung: z. B. leichte Parotisschwellung, kurzzeitige Arthralgie oder flüchtiges Exanthem nach Masern‑, Mumps‑, Röteln‑ oder Varizellen‑Impfung beziehungsweise milde gastrointestinale Beschwerden nach oraler Rotavirus‑ oder Typhus‑Impfung.

( Aligbe, Infektionsschutzrecht in Zeiten von Corona (1. Aufl. 2021))


Speziell für neuartige Vektor- und mRNA Impfstoffe wurde keine erneute Festlegung auf die sog. üblichen Nebenwirkungen getroffen!

Gemeldet werden muss der Verdacht einer über das Ausmaß einer üblichen Impfreaktion entstandenen Impfkomplikation (Schädigung über die übliche Nebenwirkung hinaus). Der Verdacht ist gegeben, wenn kein anderer plausibler Grund wie z.B. ein Unfallereignis vorliegt. Gemeldet werden muss namentlich an das zuständige Gesundheitsamt und nicht an das Paul-Ehrlich-Institut. Eine Meldung an das Paul-Ehrlich-Institut befreit Ärzte nicht von der gesetzlichen Meldeverpflichtung und ist bußgeldbewährt, da sie fehlerhaft ist und dem Gesetz nicht genügt!

Uns ist selbstverständlich vollkommen klar, dass man diesen mangelhaften Umständen zusieht und nichts dagegen unternimmt. Bereits hier beginnt die inhaltliche Argumentation, zu der wir gerne beraten.

Die Impfentscheidung ist an diesem Punkt längst gefallen, so dass sich für uns diese Frage nicht stellt.

Wer von einem möglichen Impfschaden betroffen ist, muss von weiteren Impfungen freigestellt werden. Eine Impfung ist dahingehend kontraindiziert.

Wer in Folge der Impfung hospitalisiert wurde, oder eine Behinderung (keine Schwerbehinderung, die Behinderung selbst reicht aus) erwirbt ist von weiteren Impfmaßnahmen freizustellen.

Oft hören und lesen wir: "Du kannst den Impfschaden doch nicht beweisen, Milliarden Menschen wurden geimpft und denen fehlt nichts!

1 | Individuelle Reaktionen statt unumstößlicher Wahrheit

Die Impfkampagne wird sprachlich oft als rundum positiv dargestellt. Wiederholt man eine Botschaft ständig, klingt sie irgendwann wie eine Tatsache. Die Realität: Impfreaktionen sind individuell und Impfkomplikationen erst recht. Für manche bleibt es bei kurzzeitigem Unwohlsein, für andere können schwerwiegende Folgen entstehen, die das komplette Leben auf den Kopf stellen.

2 | Das Beispiel der ATP7B-Mutation

Menschen mit einer ATP7B-Genveränderung reagieren besonders empfindlich. Eine hohe mRNA-Dosis kann bei ihnen eine unkontrollierte Produktion des toxischen Spike-Proteins auslösen – und der Körper gerät außer Balance. Kein Impfzentrum prüft die Mutation, kein Aufklärungsbogen weist darauf hin.

3 | Schwankende Chargenqualität

Auch Arzneimittelproduktion hat Toleranzen. Nicht jede Ampulle ist zu hundert Prozent identisch. Diese Bandbreite kann das Risiko zusätzlich verändern. Mittlerweile ist bekannt, dass der Prozess der Zulassungsprüfung und der Massenimpfkampagne technisch völlig unterschiedlich war.

4 | Psychosomatik als Fehletikett

Wer nach der Impfung erkrankt, hört oft: „Das ist psychisch.“ Häufig wird vorschnell und aus Unkenntnis eine somatoforme Störung diagnostiziert, statt die pharmakologische Ursache zu untersuchen. Doch tausende Betroffene zeigen ein ähnliches Symptommuster – und der gemeinsame Nenner ist die Covid-Impfung. Glaubst Du wirklich, dass tausende Geimpfte auf einmal psychosomatisch erkranken und doch über die gleichen Symptome wie Schwindel, Blutdruck- und Pulsschankungen, oder eine starke Belastungsintoleranz klagen? Wie ist erklärbar, dass Blutdruck- und Pulsschwankungen dann doch gemessen werden können? Wie wahrscheinlich hältst du eine massenhafte psychosomatische Erkrankung aus dem Nichts, obwohl an einer Nichtanerkennung und Problemignoranz sehr viele wirtschaftliche Motive haften?

5 | Die Hürde von 30% Grad der Schädigung

Viele von uns sind nicht mehr in der Lage zu arbeiten, die gesundheitlichen Schäden machen viele Betroffene hausgebunden und einen Teil davon sogar bettgebunden. Diese Menschen kann man in der Öffentlichkeit daher nicht wahrnehmen, sie verlassen die Wohnung nicht mehr und werden von Pflegediensten, Angehörigen oder auch Nachbarn versorgt. Ab einem GdS von mindestens 30 haben Geschädigte Anspruch auf den Berufsschadens­ausgleich. Der Staat ersetzt Ihnen den Einkommens­verlust, den Sie ohne die Impf­schädigung voraussichtlich nicht erlitten hätten – etwa weil Sie jetzt nur noch Teilzeit arbeiten können oder eine schlechter bezahlte Tätigkeit ausüben. § 30 BVG ist das „Maßband“: Er sagt, wie stark Ihre Impf­folgen bewertet werden und ob es zusätzlich Geld für Berufs­einbußen gibt. Das bedeutet, die Schädigung bis 30%, selbst wenn einer Arbeit nicht mehr nachgegangen werden kann, oder ein schlechter bezahlter Job angenommen werden muss führt zu keiner Kompensation. Das ist ein Thema für sich, es setzt die Anerkennung voraus. Nur wurde vorher darüber aufgeklärt, hat jeder eingewilligt bis zu 30% Schaden als Opfer für die Allgemeinheit zu geben und hinzunehmen, dass es dafür keinerlei Kompensation geben wird? War dies Teil der Aufklärung, war es Teil der Informationsflut im Rahmen der Covid-Impfkampagne? Senden Sie uns gerne Links, Videos etc. wo dies für jeden verständlich angesprochen wird.

Unser Appell

Wir halten nicht an dem Glaubenssatz fest, dass eine Impfung für alle völlig harmlos ist. Stattdessen stellen wir offene Fragen:

  1. Warum gab es keine individuellen Dosierungen? Wer hatte warum ein Interesse an genau dieser Dosis?

  2. Weshalb wurde vor der Impfung nicht auf relevante Genmutationen getestet?

  3. Wie groß sind die Qualitätsunterschiede zwischen Chargen? Wer hatte die Aufgabe darüber zu wachen und wurde der Aufgabe gerecht?

  4. Welche Mechanismen sichern eine unabhängige Schadensaufklärung?

  5. Weshalb wurden Millionen von Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen bis heute im Jahr 2025 trotz gesetzlicher Grundlage seit November 2020 nicht in die Bewertung von Sicherheit und Effektivität einbezogen. Wer ist dafür verantwortlich, dass die Ergebnisse der Sicherheitsbewertungen mangels Datengrundlage falsch sind?

  6. Für wen entstehen welche finanziellen Effekte durch die Ignoranz der Problemlage PostVac? Was ist die Auswirkung einer Versagung der Anerkennung eines Impfschadens für den Betroffenen, aber auch für das Bundesland, die Bundesrepublik und das Sozialsystem.

    Eines ist klar: Jeder abgelehnte Impfschaden wird nicht durch das Bundesland finanziert, sondern durch die Beitragszahler der Sozialversicherung! Ignoranz und Ablehnung bedeutet in letzter Konsequenz die Senkund der Kostenlast und die Umbuchung der Kosten in die Sozialkassen.

Wir als Betroffene fordern: Fakten statt Pauschalurteile. Sachliche und überprüfbare Argumente statt gegeneinander auf emotionaler Ebene ausgespielt zu werden,

Nur wer genau hinsieht und nachfragt, kann Risiken verstehen – und am Ende sicherer entscheiden. Lass uns gemeinsam die richtigen Fragen stellen! Ganz sicher auch in Deinem Interesse!

Komme gern mit uns ins Gespräch: kontakt@bundesverband-postvac.de

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Wir unterstützen Patienten bundesweit durch Selbsthilfegruppen und Online-Meetings, um ihre Rechte und Anerkennungsansprüche durchzusetzen. Aufgrund der Erkrankung sind wir hochgradig digital organisiert und nutzen moderne Kommunikations- und Recherchemittel.

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